Grob fahrlässig oder nur ein Versehen? 5 Gründe, warum die Handyversicherung nicht greift

Moderne Smartphones sind Alleskönner und bieten Ihnen immer umfangreichere Funktionen. Doch mit zunehmenden Funktionalitäten werden auch die Anschaffungskosten für die Handys immer größer. Handyversicherungen versprechen Ihnen umfassende Leistungen und sollen bei den verschiedensten Schadensarten wie z.B. einer Iphone-Reparatur greifen. Ärgerlich, wenn im Fall der Fälle dann doch keine Kostenübernahme zu erwarten ist. Wir von AetPhone in Schorndorf, Winnenden und Waiblingen stellen Ihnen in diesem Ratgeber die fünf häufigsten Gründe vor, warum die Handyversicherung den Schaden nicht übernimmt.

Grund 1: Der Schaden ist nicht in den Versicherungsleistungen enthalten

Handyversicherung ist nicht gleich Handyversicherung. Die Leistungen unterscheiden sich zum Teil erheblich zwischen den Tarifen und anbietenden Firmen. Prüfen Sie vor Abschluss einer Handyversicherung genau, ob sich diese für Sie lohnt. Folgende Bestandteile sollten nach Möglichkeit immer enthalten sein:

  • Wasserschaden
  • Glasbruch und Sturzschäden
  • Diebstahl
  • Schäden an Akku und Elektronik

Zudem sollten Sie Wert darauf legen, dass immer der Neuwert und nicht nur der Zeitwert erstattet wird. Auch Tarife mit hohen Selbstbeteiligungen sind im Falle einer Handyversicherung nicht lohnenswert.

Grund 2: Der Schaden ist grob fahrlässig verursacht

Grobe Fahrlässigkeit ist ein wichtiger Begriff in der Rechtsprechung. Viele Handyversicherungen schließen einen Schadenersatz bei grob fahrlässigem Handeln aus. Folgende Beispiele sind typische Handlungsweisen, die in diesen Bereich zählen:

  1. Das Handy wird auf einer Luftmatratze verwendet und fällt ins Wasser.
  2. Beim Aufnehmen von Fotos an einer Klippe fällt das Gerät in den Abgrund.
  3. Das Handy wird beim Schlauchboot fahren mitgeführt und fällt beim Kentern ins Wasser.

Die Abgrenzung, wann es sich bei einem Schaden um ein Versehen handelt und wann er grob fahrlässig verursacht wurde, ist fließend. Um sicher geschützt zu sein, sollten Sie sich für eine Versicherung entscheiden, die auch grobe Fahrlässigkeit abdeckt.

Frau mit Smartphone an einer Klippe
© Photo by stokpic on Pixabay

Grund 3: Der Schaden wurde mit voller Absicht herbeigeführt

Ihr Handy hat schon ein paar Jahre auf dem Buckel und Ihre Handyversicherung erstattet bei einem Schaden den Neuwert? Da kann es verlockend sein, das Gerät mit voller Absicht zu beschädigen, um so an ein neues Modell zu kommen.

 

Seien Sie vorsichtig mit derartigen Absichten. Denn keine Versicherung bezahlt mutwillig herbeigeführte Schäden. Zudem begehen Sie mit diesem Handeln sogar den Straftatbestand des Versicherungsbetrugs.

Grund 4: Der Wasserschaden ist witterungsbedingt

Der Wasserschaden gehört zu den typischen Ursachen für einen Defekt an Ihrem Handy. Der Grund für die eindringende Feuchtigkeit kann ganz unterschiedliche Gründe haben. Viele Versicherungsgesellschaften schließen Schäden durch witterungsbedingte Feuchtigkeit aus. Sprich, wenn Ihr Gerät in die Toilette fällt, wird der Schaden bezahlt, bei einem Schaden durch ein herumliegendes Gerät im Regen dagegen nicht. Berücksichtigen Sie daher auch hier vorab die genauen Versicherungsbedingungen.

Grund 5: Das Handy wird bei einem Einbruch gestohlen

Diebstahl wird bei einigen Handyversicherungen mit abgedeckt. Doch auch hier werden rechtlich unterschiedliche Fälle unterschieden. Bei einem Einbruch oder einem gewaltsamen Raub tritt die Hausratversicherung in die Pflicht. Sollten Sie hier keine Police abgeschlossen haben, besteht die Gefahr, dass Sie auf dem Schaden sitzen bleiben. Die meisten Handyversicherungen decken nur den einfachen Diebstahl ab. Sollte Ihnen beispielsweise das Gerät unbemerkt aus der Handtasche gestohlen werden, greift in diesem Fall die Handyversicherung.